Wir lieben es, aktiv zu sein – egal ob auf dem Handballfeld oder außerhalb der Halle. Wir haben noch mehr Spaß, wenn wir mit unserem Sport gleichzeitig etwas Gutes tun können. Daher war es für uns klar, heute beim Spendenlauf des Glauchauer Rudolf Virchow Klinikums dabei zu sein.
Am Morgen starteten bereits die Bambinis auf ihre 600 Meter lange Strecke über das Klinikgelände. Unter die jungen Sportsraketen hat sich auch unser Maskottchen Hamsti geschlichen und erfolgreich die Distanz absolviert.
Gegen 10:30 Uhr eröffneten Christian Wagner, der Geschäftsführer des Klinikums, und Marcus Steinhart, der Glauchauer Oberbürgermeister, den Lauf für die Großen. Die Strecke führte am Bismarckturm und dem Forsthaus vorbei zurück zum Start-Ziel-Bereich am neuen Gesundheitszentrum auf dem Gelände des Klinikums. Wie man die 6,4 Kilometer absolvierte – ob beim Joggen oder Walken – war an der Stelle egal: Hauptsache alle machen mit!
Insgesamt gingen über 400 Kinder und Erwachsene an den Start. Unser HC Glauchau/Meerane stellte dabei die größte Gruppe von Läuferinnen und Läufern aller ehrenamtlichen Vereine. Insgesamt 16 Jungs und Mädels und ein Hamster vertraten unseren Handballclub bei diesem Event.
Neben der Startgebühr aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestand die Möglichkeit, zusätzliche Spenden abzugeben. Das Geld kommt den beiden Hospizvereinen zu Gute, die im Glauchauer Klinikum Kranken, Sterbenden als auch Trauernden beratend zur Seite stehen: der Freie Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V. und der Christliche Hospizdienst Lebensspur der Diakonie Westsachsen.
Insgesamt war es eine tolle Premiere für den 1.Spendenlauf, der in Glauchau stattfand. Die Organisation war erstklassig und alle Helfenden waren sehr freundlich und feuerten die Läuferinnen und Läufern an der Strecke an.
Zudem ist es ein starkes Zeichen, dass viele Menschen aus Glauchau und der Umgebung an einem Event teilnehmen um Gutes zu tun. Deshalb freuen wir uns, dass wir als HC Glauchau/Meerane ein Teil davon sein konnten und sind auch das nächste Mal am Start.